• “Um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung.“

    (Antoine de Saint-Exupéry)

Krisenüberwindung: Möglichkeiten erkennen und rechtssicher handeln

Wer als Unternehmer in der Krise steckt, hat Angst vor einer möglichen Insolvenz bzw. ist unsicher, ob und wann ein Insolvenzverfahren angemeldet werden muss. Die Insolvenzreife ist erreicht, sobald einer der Insolvenzgründe wie Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Wir überprüfen für Sie – auch unter Einbeziehung von rechtlichen Beratern – inwieweit Insolvenzantragsgründe vorliegen. Ebenso unterstützen wir Sie dabei, die rechtlich und wirtschaftlich notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Krise zu überwinden.

Unser Beitrag:

  • Prüfen der Insolvenzreife:
    Da bei zu spät beantragtem Insolvenzverfahren rechtliche Konsequenzen drohen, ist es sehr wichtig, dass Sie so früh wie möglich eine Beratung von einem fachlich kompetenten Sanierungsberater in Anspruch nehmen. Das Vorliegen der Insolvenzreife bedarf zunächst einer eingehenden Prüfung, die wir für Sie ggf. unter Einschaltung eines Fachanwaltes für Insolvenzrecht übernehmen können.
  • Erstellen eines Sanierungskonzeptes (nach IDW S6):
    Ziel der Sanierungsberatung ist es herauszufinden, in welchem Stand einer Krise sich das Unternehmen befindet und welche Optionen zur Krisenüberwindung bestehen.
  • Umsetzungsbegleitung:
    Voraussetzung für den Sanierungserfolg ist die konsequente Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ohne zeitliche Verzögerungen. Hier unterstützen wir Sie durch enge Betreuung und Umsetzungscontrolling.
  • Unterstützung im Insolvenzfall:
    Bestehen für das Unternehmen gute Chancen für eine Sanierung, kann es sinnvoll sein, eine „geplante Insolvenz“ im Rahmen des Schutzschirmverfahrens einzuleiten. Das Schutzschirmverfahren bietet dem Unternehmer die Chance, weiter auf dem Markt bestehen zu bleiben. Die Leitung des Unternehmens bleibt beim bisherigen Geschäftsführer bzw. Inhaber. Voraussetzung ist die Bestätigung der Sanierungsfähigkeit durch einen erfahrenen Krisen-/Sanierungsberater. Gern unterstützen wir Sie hier unter Einbeziehung rechtlicher und steuerlicher Beratung bei den nun notwendigen Schritten.
  • Liquidation
    Manchmal ist eine Liquidation, häufig mit vorangehender Ausproduktion, nicht mehr zu vermeiden. Dies ist der Fall, wenn keine Zukunftschancen für das Unternehmen existieren und noch keine Insolvenzantragsgründe vorliegen. Die Liquidation ist dann sinnvoll, um das Vermögen der Gesellschafter bzw. des Inhabers langfristig zu sichern.

Ihr Vorteil:

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Know-How. Wir unterstützen Sie dabei, die rechtlich und wirtschaftlich notwendigen Schritte zügig und planvoll umzusetzen. Dies bietet Ihnen die folgenden Vorteile:

  • Transparenz über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen zur Rettung Ihres Unternehmens
  • Nutzung von Möglichkeiten zur Insolvenzvermeidung
  • Rechtssicherheit bei der Nutzung Ihrer Gestaltungsmöglichkeiten durch Einschaltung unserer Kooperationspartner
  • Turn-Around, d.h. Neuausrichtung Ihres Unternehmens und Wiedererlangung nachhaltiger Profitabilität
  • Vermögenssicherung der Gesellschafter/des Inhabers bei Liquidation

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