Verlängerung und Verbesserung der Corona-Überbrückungshilfen

Die Corona-Überbrückungshilfen werden auf die Monate September bis Dezember 2020 verlängert.

KMU, Soloselbstständige und Freiberufler können auch für diesen Zeitraum Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten beantragen. Das Bundeswirtschaftsministerium weitet die Förderung aus und senkt die Zugangsbedingungen. Die Änderungen umfassen beispielsweise die Flexibilisierung der Eintrittsschwelle und die Erhöhung der Fördersätze.

Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

Bild von moerschy auf Pixabay