Corona – Übersicht über öffentliche Unterstützungsmaßnahmen
Das Corona-Virus stellt Unternehmer/innen und Unternehmen vor große Herausforderungen. Bund und Länder haben inzwischen viele Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht und arbeiten nun an der schnellen Umsetzung. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen sowie jeweils einen Link zur Webseite der zuständigen Stellen mit den jeweils aktuellsten Informationen.
Kurzarbeitergeld
Wird in Folge des Coronavirus eine vorübergehende Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten > 10% notwendig, können betroffene Betriebe bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen.
Link zur Agentur für Arbeit
Finanzierung (Kredite, Bürgschaften)
Sofern Unternehmen durch die aktuelle Krise unverschuldet in Finanznöte geraten, unterstützt die Bundesregierung mit diversen Finanzierungsprogrammen. Diese Finanzierungsangebote werden direkt über Banken beantragt.
KfW-Corona-Hilfe: Risikoübernahme von bis zu 90% für Betriebsmittelkredit (kleine und mittlere Unternehmen) Link zur KfW
LfA-Förderangebote: Universalkredite, Bürgschaften und Akutkredite für kleine und mittlere Unternehmen Link zur LfA
Zuschüsse
Soforthilfe Corona für Betriebe in Bayern (Unterfranken): richtet sich an Freiberufler, Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, die aktuell von Liquiditätsproblemen betroffen sind. Die Höhe der Soforthilfe ist dabei gestaffelt nach Anzahl der Mitarbeiter von 5.000 bis 15.000 €. Link zur Regierung Unterfranken
Soforthilfe-Programm des Bundes: Eckpunkte: bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) bzw. bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) Link zur Bayerischen Staatsregierung (Informationen unter „Corona-Soforthilfe der Bundesregierung“)
Steuerstundung
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, können Steuerzahlungen gestundet sowie Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer auf Null gesetzt werden. Link zum Finanzamt Würzburg
Stundung Sozialversicherungsbeiträge
Die Stundung setzt einen entsprechenden Antrag des Unternehmens voraus. Über den Stundungsantrag entscheidet die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle.(Achtung: jede Krankenkasse einzeln!) Link zum GKV Spitzenverband
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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