Insolvenzrecht: Verbände fordern Reformen von der Regierung

Konkurs

Sanierungsexperten erwarten die eigentliche Pleite-Welle durch die Pandemie ab Herbst. Laut einer Meldung des Handelsblatts fordern Wirtschaftsverbände die Regierung nun zum schnellen Handeln auf, um Firmenpleiten zu vermeiden.

Konkret forderten die Verbände vier Änderungen, um Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren an die besondere Krisensituation anzupassen:

  1. Abschaffung der Überschuldung als Insolvenzgrund:
    Insbesondere die staatlichen KfW-Hilfskredite führten zu einer zusätzlichen Überschuldung bislang kerngesunder Unternehmen, denen nur aufgrund der Coronakrise Liquidität fehle, heißt es in dem Forderungspapier. Die Abschaffung sei dringlich, um die erheblichen Haftungsrisiken der Geschäftsleitung und der Berater des Unternehmens bei der Fortführungsprognose zu minimieren.

„Krisenanpassung der Fortführungsprognose“:
Da die Pandemie die Prognoseunsicherheiten verstärke, müsse der Gesetzgeber eine stärkere Vermutung zugunsten einer positiven Prognose aufstellen – es sei denn, es stehe fest, dass eine drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit vorliege oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit nicht auf den Corona-Auswirkungen beruhe. Der Prognosezeitraum solle verkürzt und auf zwölf Monate festgelegt werden.

Schnelle Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie: Diese sehe vor, dass die Mitgliedstaaten kriselnden Unternehmen ermöglichen, außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens eine Restrukturierung durchzuführen. Ein formelles Insolvenzverfahren würde auf diese Weise verhindert.

„Winterschlaf-Verfahren“ für krisengeschädigte kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ein solches bis Ende 2021 geltendes Sonderinsolvenzverfahren gäbe Schuldnern bis zu zwei Jahren nach der Insolvenz ihres Betriebs ein „besonderes Wiederkaufsrecht“ bezogen auf die „Firma“ oder z.B. auch die Patente. Bei Erfolg müsste den Gläubigern durch einen Besserungsschein die Möglichkeit gegeben werden, mindestens einen Teil ihrer Forderungen bedient zu bekommen.

Quelle: www.handelsblatt.com

 

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