Überbrückungshilfe IV kann ab dem 07.01.2022 beantragt werden

Weiterhin sind viele Unternehmen von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen.

Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 betroffen sind, weiterhin umfassende Unterstützung. Antragsberechtigt sind somit alle Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent gegenüber der Vergleichsmonate in 2019. Die Überbrückungshilfe IV mit dem Förderzeitraum Januar bis März 2022 setzt auf dem bewährten Vorläuferprogramm der Überbrückungshilfe III Plus auf.

Die Überbrückungshilfe IV, welche ab dem 07.01.2022 beantragt werden kann, fördert nicht nur Sach- sondern auch Personalkosten zur Umsetzung von Zutrittsbeschränkungen (z.B. Überprüfung von 2G-Regelungen).

Alle Informationen zur Überbrückungshilfe IV finden Sie hier:
www.bmwi.de/Pressemitteilungen/2022

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