Neufassung des IDW S 11 verabschiedet
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine neue Fassung des IDW Standards zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11) verabschiedet.
Die Neufassung berücksichtigt
- das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrecht (SanInsFoG),
- das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) und
- neue BGH-Rechtsprechung.
Innerhalb des SanInsFoG wurde die am 01.01.2021 in Kraft getretene Differenzierung des Prognosezeitraums bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO (in aller Regel 24 Monate) und der Überschuldung gemäß § 19 InsO (12 Monate) berücksichtigt.
Weiterhin werden nun auch aktuelle BGH-Urteile zur Zahlungseinstellung berücksichtigt. Die Neufassung des IDW S 11 dient den gesetzlichen Vertretern eines Unternehmens als auch Beratern als Leitlinie zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen BGH-Rechtsprechung.
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