Neufassung des IDW S 11 verabschiedet

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine neue Fassung des IDW Standards zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11) verabschiedet.

Die Neufassung berücksichtigt

  • das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrecht (SanInsFoG),
  • das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) und
  • neue BGH-Rechtsprechung.

Innerhalb des SanInsFoG wurde die am 01.01.2021 in Kraft getretene Differenzierung des Prognosezeitraums bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO (in aller Regel 24 Monate) und der Überschuldung gemäß § 19 InsO (12 Monate) berücksichtigt.

Weiterhin werden nun auch aktuelle BGH-Urteile zur Zahlungseinstellung berücksichtigt. Die Neufassung des IDW S 11 dient den gesetzlichen Vertretern eines Unternehmens als auch Beratern als Leitlinie zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen BGH-Rechtsprechung.

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