Präventiver Restrukturierungsrahmen trat am 01.01.2021 in Kraft

11.01.2021. – Die EU möchte mit der verabschiedeten Restrukturierungsrichtlinie die Insolvenzregime in Europa vereinheitlichen und wettbewerbsfähiger gestalten. Durch diese Richtlinie sollen Unternehmen eine „zweite Chance“ erhalten.

Die Restrukturierungsrichtlinie der Europäischen Union wurde nun in nationales Recht umgesetzt. Hieraus entstand der präventive Restrukturierungsrahmen, der zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist.

Ziel des präventiven Restrukturierungsrahmen ist der Unternehmens- und Arbeitsplatzerhalt. Anhaltspunkte für die Aufnahme ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, die mit dem Insolvenzantragsrecht verbunden sind. Zur Vermeidung einer Insolvenz sollten Unternehmen auf den präventiven Restrukturierungsrahmen zurückgreifen, vor allem dann, wenn eine Vereinbarung mit den Gläubigern getroffen werden muss.

Weitere Informationen:

https://www.idw.de/down-positionspapier-restrukturierung-data.pdf

 

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