Bundesverkehrsministerium stellt 170 Mio. Euro für Reisebusbranche bereit – Programm startet am 24. Juli 2020

Reisebusunternehmen sind von der Corona-Pandemie besonders betroffen – viele Betriebe sind in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Ab dem 24. Juli 2020 können Reisebusunternehmen nun Hilfsgelder beantragen. Diese wurden vom Bundesverkehrs­ministerium zugesagt. Insgesamt werden Hilfen in Höhe von 170 Million Euro zur Verfügung gestellt.

Eckpunkte der Finanzierungsregelung:

  • Ausgleichbar sind sogenannte Vorhaltekosten. Das sind fortlaufende Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie sowie „Vorleistungskosten“ z.B. für Reisekataloge oder Werbeanzeigen.
  • Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt.
  • Berücksichtigt werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro V oder besser.
  • Der Höchstbetrag liegt bei 26.334 Euro pro Bus. Doppelförderungen sind mit Blick auf andere COVID-19-bedingte Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.
  • Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
  • Anträge können elektronisch bis zum 30.09.2020 beim BAG gestellt werden. Die Antragsformulare können ab dem 24.07.2020 auf der Internetseite des BAG heruntergeladen werden: bag.bund.de.

Quelle: www.bmvi.de

 

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