Bundesverkehrsministerium stellt 170 Mio. Euro für Reisebusbranche bereit – Programm startet am 24. Juli 2020
Reisebusunternehmen sind von der Corona-Pandemie besonders betroffen – viele Betriebe sind in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Ab dem 24. Juli 2020 können Reisebusunternehmen nun Hilfsgelder beantragen. Diese wurden vom Bundesverkehrsministerium zugesagt. Insgesamt werden Hilfen in Höhe von 170 Million Euro zur Verfügung gestellt.
Eckpunkte der Finanzierungsregelung:
- Ausgleichbar sind sogenannte Vorhaltekosten. Das sind fortlaufende Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie sowie „Vorleistungskosten“ z.B. für Reisekataloge oder Werbeanzeigen.
- Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt.
- Berücksichtigt werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro V oder besser.
- Der Höchstbetrag liegt bei 26.334 Euro pro Bus. Doppelförderungen sind mit Blick auf andere COVID-19-bedingte Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.
- Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
- Anträge können elektronisch bis zum 30.09.2020 beim BAG gestellt werden. Die Antragsformulare können ab dem 24.07.2020 auf der Internetseite des BAG heruntergeladen werden: bag.bund.de.
Quelle: www.bmvi.de
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