Weniger Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2021 gegenüber Vorjahreszeitraum

Laut Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 10. Juni 2021 wurden im 1. Quartal 2021 rund 3.762 beantragte Unternehmensinsolvenzen von den deutschen Amtsgerichten gemeldet. Das sind rund 20 % weniger als im 1. Quartal 2020. Die durch die Corona-Krise verursachte wirtschaftliche Not vieler Unternehmen spiegelte sich noch nicht in einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wider.

Ein Grund hierfür ist die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende des Jahres 2020. Die wiedereingesetzte Antragspflicht ab Januar 2021 zeigt sich noch nicht in den Antragszahlen für das 1. Quartal 2021. Für Unternehmen, deren Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistung noch aussteht, war die Insolvenzantragspflicht für den Zeitraum Januar bis April 2021 ausgesetzt. Ab 1. Mai 2021 gilt für diese Unternehmen die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens wieder vollumfänglich.

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