Transparenzregister

Der Bundestag hat am 10.06.2021 einen Beschluss gefasst, dass das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz zu einem sogenannten Vollregister aufgewertet wird. Es ist für Jedermann öffentlich zugänglich. Später bietet es die technischen Voraussetzungen für die Vernetzung der europäischen Register aller EU-Mitgliedsstaaten.

Kernstück dieses Beschlusses ist die Aufhebung der Mitteilungsfunktion mit der Folge, dass alle Unternehmen die relevanten Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitteilen müssen.

Ziel ist, die natürlichen Personen transparent zu machen, die hinter Personenvereinigungen stehen und diese zu kontrollieren.

Als wirtschaftlich Berechtigte sind nach §3 Abs. 2 S. 1 GwG alle natürlichen Personen zu erfassen, die bei einer Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar

  • mehr als 25 % der Kapitalanteile halten,
  • mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren, oder
  • auf vergleichbarer Weise Kontrolle ausüben.

zu dieser Meldung verpflichtet sind die gesetzlichen Vertreter von

  • juristischen Personen des Privatrechts (z.B. AG, GmbH, UG)
  • eingetragenen Personengesellschaften (oHG, Partnergesellschaft) sowie
  • nicht rechtsfähigen Stiftungen, Trusts und ähnlichen Strukturen.

Eine Erleichterung gibt es nur für eingetragenen Vereine.

Grundsätzlich sind für alle genannten Gesellschaften Erstmeldungen vorzunehmen sowie zukünftige Folgemeldungen bei jeder Anteilsübertragung oder einem Geschäftsführer- oder Vorstandswechsel zu prüfen, ob die Informationen im Transparenzregister aktualisiert werden müssen. Existiert kein tatsächlich wirtschaftlicher Berechtigter, ist der gesetzliche Vertreter als sogenannter „fiktiv wirtschaftlich Berechtigter“ anzugeben.

Die Übergangsfristen für Nachmeldungen wirtschaftlich Berechtigter variieren je nach Rechtsform:

  • bis 31.03.2022: AG, SE und KGaA
  • bis 30.06.2022: GmbH, Genossenschaft, SCE und Partnerschaft
  • bis 31.12.2022: alle übrigen Rechtsformen

Mit Ablauf der Übergangsfristen können Verstöße mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

Mehr Infos finden Sie unter:

www.transparenzregister.de